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   EuG, 28.01.2009 - T-174/07   

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https://dejure.org/2009,14194
EuG, 28.01.2009 - T-174/07 (https://dejure.org/2009,14194)
EuG, Entscheidung vom 28.01.2009 - T-174/07 (https://dejure.org/2009,14194)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - T-174/07 (https://dejure.org/2009,14194)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TDI - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 62 Abs. 2 der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Volkswagen / HABM (TDI)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TDI - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 62 Abs. 2 der ...

  • EU-Kommission PDF

    Volkswagen / HABM (TDI)

    Gemeinschaftsmarke

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Buchstabenkombination TDI ist nicht schutzfähiges Markenzeichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TDI als Marke für Automobilbereich nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TDI als Marke für Automobilbereich nicht eintragungsfähig

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. Mai 2007 - Volkswagen/HABM (TDI)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1479/2005-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. März 2007, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "TDI" für Waren und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2009, 720
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Sodann sei nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland (C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 77), bei der Beurteilung des Eintragungshindernisses eines beschreibenden Charakters die Wahrnehmung der maßgeblichen Käufer der in der Anmeldung aufgeführten Waren und Dienstleistungen entscheidend, während das Verkehrsverständnis im Hinblick auf andere Waren und Dienstleistungen unerheblich sei.

    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Anschluss an diese Feststellung klarstellte, dass eine Marke, die im Sinne von Buchst. c der genannten Vorschrift die Merkmale bestimmter Waren oder Dienstleistungen, nicht aber die Merkmale anderer Waren oder Dienstleistungen beschreibt, nicht zwangsläufig als unterscheidungskräftig im Sinne von Buchst. b dieser Vorschrift hinsichtlich dieser anderen Waren oder Dienstleistungen angesehen werden kann (Urteil Koninklijke KPN Nederland, oben in Randnr. 15 angeführt, Randnr. 79).

    Es ist deshalb darauf hinzuweisen, dass im Urteil Koninklijke KPN Nederland (oben in Randnr. 15 angeführt) den beiden vom Gerichtshof berücksichtigten Warengruppen das Merkmal, für das das fragliche Zeichen beschreibend war, nicht gemeinsam war.

    Überdies ging es in dem Urteil Koninklijke KPN Nederland (oben in Randnr. 15 angeführt) um die Frage, ob aus dem beschreibenden Charakter der Marke für eine Gruppe von Waren und Dienstleistungen auf die Unterscheidungskraft dieser Marke im Hinblick auf in derselben Anmeldung beanspruchte andere Waren und Dienstleistungen geschlossen werden kann.

    Angesichts der spezifischen Umstände der dem Urteil Koninklijke KPN Nederland (oben in Randnr. 15 angeführt) zugrunde liegenden Sache sowohl nach ihrem tatsächlichen Kontext als auch nach ihrem Gegenstand, die sie von der vorliegenden Rechtssache unterscheiden, sind die vorgenannten Argumente, die die Klägerin aus diesem Urteil herleitet, zurückzuweisen.

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Diese Vorschrift schließt es daher aus, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 62, und vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, Slg. 2007, I-2883, Randnr. 75).

    Insoweit sei auf das Urteil HABM/Celltech (oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 37 ff.) zu verweisen.

    Infolgedessen können sich die zuständigen Stellen des HABM veranlasst sehen, ihre Entscheidungen auf Tatsachen zu stützen, die vom Anmelder nicht angeführt worden sind (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 50, und HABM/Celltech, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 38).

    Wenn diese Stellen auch grundsätzlich in ihren Entscheidungen belegen müssen, dass diese Tatsachen richtig sind, gilt dies doch nicht, soweit sie allgemein bekannte Tatsachen anführen (Urteile Storck/HABM, Randnr. 51, und HABM/Celltech, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 39).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Sie habe damit diejenigen Umstände dargelegt und bewiesen, die nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juni 2002, Philips (C-299/99, Slg. 2002, I-5475, Randnr. 60), für die Prüfung der durch Benutzung erlangten Unterscheidungskraft zu berücksichtigen seien.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Ein Wortzeichen ist daher nach dieser Vorschrift von der Eintragung auszuschließen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 32).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Diese Vorschrift schließt es daher aus, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 62, und vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, Slg. 2007, I-2883, Randnr. 75).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Es ist daran zu erinnern, dass, wie aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 hervorgeht, ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse eingreift (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29, und Urteil des Gerichts vom 20. November 2007, Tegometall International/HABM - Wuppermann [TEK], T-458/05, Slg. 2007, II-0000, Randnr. 98).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Infolgedessen können sich die zuständigen Stellen des HABM veranlasst sehen, ihre Entscheidungen auf Tatsachen zu stützen, die vom Anmelder nicht angeführt worden sind (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 50, und HABM/Celltech, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 38).
  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01

    Unilever / HABM (Tablette ovoïde)

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Ferner hat das Gericht bereits entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 insbesondere Marken erfasst, die aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich für die Präsentation der betreffenden Waren oder Dienstleistungen verwendet werden oder von denen zumindest aufgrund konkreter Hinweise anzunehmen ist, dass sie in dieser Weise verwendet werden können (Urteil des Gerichts vom 5. März 2003, Unilever/HABM [Ovoide Tablette], T-194/01, Slg. 2003, II-383, Randnr. 39).
  • EuG, 20.11.2007 - T-458/05

    Tegometall International / OHMI - Wuppermann (TEK) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Es ist daran zu erinnern, dass, wie aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 hervorgeht, ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der absoluten Eintragungshindernisse eingreift (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29, und Urteil des Gerichts vom 20. November 2007, Tegometall International/HABM - Wuppermann [TEK], T-458/05, Slg. 2007, II-0000, Randnr. 98).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus EuG, 28.01.2009 - T-174/07
    Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 16. September 2004, SAT.1/HABM (C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 28), komme es auf das Zeichen in seiner Gesamtheit an, womit eine möglicherweise theoretisch beschreibende Funktion der einzelnen Buchstaben, also der Buchstaben "T", "D" oder "I", nicht relevant sei.
  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • EuG, 14.04.2005 - T-260/03

    Celltech / HABM (CELLTECH) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke CELLTECH - Absolute

  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

  • EuG, 27.11.2003 - T-348/02

    Quick / OHMI (Quick)

  • EuG, 14.06.2007 - T-207/06

    Europig / HABM (EUROPIG) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 02.04.2008 - T-181/07

    Eurocopter / HABM (STEADYCONTROL)

  • BPatG, 12.12.2018 - 26 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "HERZO" - Freihaltungsbedürfnis

    70 - BioID; GRUR Int. 2009, 720 TDI; BGH GRUR 1985, 41, 43 - REHAB; GRUR 2002, 626, 628 f. - IMS; BPatG 30 W (pat) 53/17 - MW TOP; 28 W (pat) 523/17 - LÜNEGAS; 26 W (pat) 61/14 - MUC; 25 W (pat) 17/14 - econ; 26 W (pat) 16/11 - VRN; BlPMZ 2012, 283 - B & P).
  • BPatG, 20.10.2011 - 30 W (pat) 513/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "B & P" - Buchstaben oder Buchstabenkombinationen

    Schutzunfähig sind insofern Abkürzungen, die im Verkehr als solche gebräuchlich oder aus sich heraus verständlich sind und insoweit von den beteiligten Verkehrskreisen ohne Weiteres der betreffenden beschreibenden Angabe gleichgesetzt werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 229 (Nr. 70) - BioID; EuG GRUR Int. 2004, 328, 330 (Nr. 31 - 34) - TDI; GRUR Int. 2009, 720-725 - TDI).
  • EuG, 16.09.2009 - T-391/07

    Alber / OHMI (Poignée) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen

    Infolgedessen können sich die zuständigen Stellen des HABM veranlasst sehen, ihre Entscheidungen auf Tatsachen zu stützen, die vom Anmelder nicht angeführt worden sind (vgl. Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2009, Volkswagen/HABM [TDI], T-174/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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